Unterhebelgewehr A Disziplin Nr. B.12
Auch wenn es im Gegensatz zu der Disziplin Ordonnanzgewehr BSSB Nr. B.11 aus dem Namen nicht hervorgeht, handelt es sich bei der Disziplin Unterhebelgewehr A, Disziplin Nr. B.12, ebenfalls um eine sogenannte Bayerische Disziplin, die nach den Regeln des BSSB ausgetragen wird. Zugelassen für diese Disziplin sind Unterhebelgewehre, deren Magazin mindestens 5 Patronen aufnehmen kann. Das Gewicht der Waffe unterliegt keiner Beschränkung, es muss jedoch dem der Originalwaffe entsprechen. Zusatzgewichte sind nicht gestattet. Der Abzugswiderstand muss mindestens 1000 g betragen und darf nur mit Werkzeugen verstellbar sein. Die reguläre Scheibenentfernung beträgt 100 m, was für viele Schützen, die nicht mehr mit so scharfen Augen gesegnet sind, schon eine enorme Herausforderung darstellt, da als Visier, im Gegensatz zu anderen 100 m-Gewehr-Disziplinen, nur ein „offenes Visier“ (Kimme/Korn) erlaubt ist. Die Munition muss einen Mindestimpuls (MIP) von 550 leisten. Der Wettkampf besteht aus einem Teil 1 und einem Teil 2. Vor Beginn des Teils 1 stehen dem Schützen 5 Minuten Zeit für das Probeschießen zur Verfügung. Im Teil 1 werden 4 x 5 Wertungsschüsse wahlweise im Kniend- oder Stehend-Anschlag, in einem Zeitfenster von je 75 Sekunden abgegeben. Im Teil 2 folgen weitere 4 x 5 Wertungsschüsse in je 75 Sekunden im Stehend-Anschlag.
Geschossen wird in Gräfenberg, sowohl der Teil 1, als auch der Teil Teil 2, auf die auf halbe Größe reduzierte Scheibe Nr. 4, gemäß der Sportordnung des DSB, die 100 m Scheibenentfernung simulieren soll, da in Gräfenberg „nur“ ein 50 m-Schießstand zur Verfügung steht und die reguläre Scheibenentfernung 100 m beträgt.