Ordonnanzgewehr BSSB Disziplin Nr. B.11

Für die Disziplin Ordonnanzgewehr BSSB Disziplin Nr. B.11 sind Repetiergewehre zugelassen, die bis zum 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen eingeführt wurden. Das Magazin muss mindestens 5 Patronen aufnehmen können. Zugelassen sind Zentralfeuerpatronen ab einem Kaliber von 6,5 mm. Das Gewicht der Waffe unterliegt keiner Beschränkung. Es muss jedoch dem der Originalwaffe entsprechen. Zusatzgewichte sind nicht erlaubt. Als Visierung ist nur eine „offene Visierung“ (Kimme/Korn) zugelassen. Lochkimmen sind erlaubt, wenn sie dem Original entsprechen. Der Abzugswiderstand muss mindestens 1500 g betragen und darf nur mit Werkzeugen verstellbar sein. Der Wettkampf besteht aus einem Teil 1 und einem Teil 2 und wird regulär auf eine Scheibenentfernung von 100 m ausgetragen. Vor Beginn des Teil1 stehen dem Schützen zum Probeschießen 5 Minuten zur Verfügung. Im Anschluss werden im Teil 1 insgesamt 4 x 5 Wertungsschüsse in je 90 Sekunden im Liegend-Anschlag abgegeben.  Im Teil 2 werden 4 x 5 Wertungsschüsse im Stehend-Freihand-Anschlag in je 150 Sekunden abgegeben.

Geschossen wird in Gräfenberg, sowohl der Teil 1 als auch der Teil 2, auf die auf halbe Größe reduzierte Scheibe Nr. 4 gemäß der Sportordnung des DSB, die 100 m Scheibenentfernung simulieren soll, da in Gräfenberg „nur“ ein 50 m Schießstand zur Verfügung steht.