Grundsätzlich kann jede natürliche Person Mitglied im Verein werden. Die Mitgliedschaft Minderjähriger muß durch deren gesetzliche Vertreter genehmigt werden. Gesuche um Aufnahme sind schriftlich an das Schützenmeisteramt zu richten. Dazu ist der Aufnahmeantrag lückenlos und leserlich auszufüllen und zu unterschreiben. Kandidaten die noch keine Sachkundeprüfung abgelegt haben müssen an einem Grundkurs, den wir Schnupperschießkurs nennen, teilnehmen. Zusätzlich muß ein Führungszeugnis vorgelegt werden.
Über die Aufnahme entscheidet das Schützenmeisteramt bei der nächsten Sitzung durch Abstimmung. Ein zurück gewiesenes Aufnahmegesuch kann vor Ablauf eines Jahres nicht erneuert werden.
Die Mitgliedschaft wird anfänglich für die Dauer von 12 Monaten auf Probe gewährt. Innerhalb dieser Frist besteht von beiden Seiten ein außerordentliches jederzeit anwendbares Kündigungsrecht. Die Kündigung muß nicht begründet werden. Während der Probezeit wird der aktuelle Mitgliedsbeitrag fällig. Verzichten beide Seiten nach Ablauf der Probezeit auf das außerordentliche Kündigungsrecht, geht die Mitgliedschaft auf Probe automatisch in eine reguläre Mitgliedschaft über.
Der Aufnahmebeitrag wird nach Aufnahme in den Verein fällig. Eine Übersicht der anfallenden Kosten finden Sie hier.
Haben wir Interesse geweckt?
Vereinbaren Sie einfach einen Termin zum gegenseitigen Kennenlernen über das Kontaktformular, und melden Sie sich zum „Schnupperschießen“ mit unseren Vereinswaffen an.