Perkussionsgewehr Disziplin Nr. 7.10

Die Disziplin Perkussionsgewehr ist für Freunde jahrhunderter alter Waffentechnik bestens geeignet. Perkussionsgewehre sind frei verkäufliche Waffen, sofern man mindestens 18 Jahre alt ist. Da man neben dem Gewehr aber noch Schwarzpulver benötigt, welches unter das Sprengstoffgesetz fällt, müssen sich Interessenten für diese Disziplin damit anfreunden sich eine Erlaubnis nach § 27  dieses Gesetztes einzuholen. Diese erhält man nach dem Besuch eines Lehrganges und erfolgreich abgelegter Prüfung. Zu den Zeiten der Perkussionsgewehre ist noch niemand auf die Idee gekommen die Komponenten Pulver, Geschoss und Zündhütchen in einer Patrone zu vereinen. Auch war das raucharme und wesentlich sauberer verbrennende Nitrozellulosepulver, mit dem heute moderne Patronen geladen werden, noch nicht erfunden. Aus diesen Gründen werden Perkussionsgewehre von vorne geladen. Hierzu wird Schwarzpulver, welches vorher in einzelnen kleinen Fläschchen dosiert wurde, von vorne mittels einem Trichter mit langem Röhrchen in den Lauf eingefüllt. Das Laden direkt aus der Pulverflasche, wie früher noch üblich, ist heute auf dem Schießstand nicht mehr zulässig. Anschließend wird ein Geschoss, welches dem Kaliber der Waffen entspricht, mittels Ladestock ebenfalls von vorne in den Lauf geschoben. Abschließend wird noch ein spezielles Zündhütchen, welches sich von den Zündhütchen für Patronenwaffen unterscheidet, auf das sogenannte Piston aufgesteckt. Dann ist die Waffe feuerbereit.

Für die sportlichen Wettkämpfe dieser Disziplin sind Perkussionsscheiben- und Jagdgewehre mit beliebigem Kaliber und beliebiger Geschoßform zulässig. Das Waffengewicht unterliegt ebenfalls keiner Beschränkung, solange es dem Gewicht der jeweiligen Originalwaffe entspricht. Zusatzgewichte sind nicht erlaubt. Der Abzugswiderstand unterliegt keiner Begrenzung, sofern der Hahn nicht bereits bei Erschütterung aus der Raste springt. Als Visierung ist ein offenes Visier (Kimmme/Korn) oder ein Diopter zulässig, sofern der Diopter aus der gleichen Zeit, wie die Waffe stammt und dem des historischen Vorbild der jeweiligen Waffe entspricht. Als Kimme ist eine höhenverstellbare V- oder U-Kimme, als Korn ein verstellbares Dach-, Perl-, Blatt- oder Buckelkorn zulässig. Innerhalb der Vorbereitungszeit von 10 Minuten können beliebig viele Pobeschüsse abgegeben werden. Anschließend stehen für die 15 Wertungsschüsse 40 Minuten zur Verfügung. Geschossen wird im Stehend-Freihand-Anschlag auf eine Enfernung von 50 m auf die Scheibe Nr. 4 gemäß der Sportordnung des DSB.