Unterhebelgewehr B Disziplin Nr. B.13
Die Waffen für die Disziplin Unterhebelgewehr B unterscheiden sich hinsichtlich zulässigen Waffengewicht, Abzugswiderstand Magazinmindestkapazität und Visierung nicht von denen, die für Unterhebelgewehr A verwendet werden (siehe hier). Die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Disziplinen liegen im Mindestimpuls (MIP) der zulässigen Munition, der Scheibenentfernung und der zeitlichen Vorgabe beim Stehend-Anschlag-Schießen. Der MIP für das Unterhebelgewehr A-Schießen muss mindestens 550 betragen, der für das Unterhebelgewehr B-Schießen höchstens 550. Die Scheibenentfernung beträgt 50 m.
Der Wettkampf besteht aus einem Teil 1 und einem Teil 2. Vor dem Teil 1 stehen dem Schützen für das Probeschießen 5 Minuten zur Verfügung. Im Teil 1 werden 4 x 5 Wertungsschüsse, wahlweise im Kniend- oder Stehend-Anschlag, in einem Zeitfenster von je 75 Sekunden abgegeben. Im Teil 2 folgen 4 x 5 Wertungsschüsse im Stehend-Anschlag innerhalb von je 50 Sekunden.
Sowohl im Teil 1, als auch im Teil 2 wird auf die sogenannte „Großkaliber Qualifikationsscheibe“ geschossen. Da es sich bei den Unterhebelgewehr-Disziplinen um Bayerische Disziplinen handelt, ist die zu beschießende Scheibe in der Sportordnung des DSB nicht aufgeführt.